Grundstücksbewertung: hier kostenlos Grundstückswert ermitteln
Wer sein Grundstück verkaufen möchte muss im Vorfeld wissen was das eigene Grundstück wert ist. Je nach Lage variieren die Grundstückswerte in Deutschland erheblich. Während die Quadratmeterpreise in gefragten Stadtlagen vierstellige Beträge erreichen, werden Immobilien auf dem Land teilweise nur mit wenigen Euro pro Quadratmeter bewertet. Aber wie lässt sich der Wert vor Grundstücksverkauf möglichst genau vorhersagen? Welche Rolle spielen die Grundstückspreise, die Lage der Immobilie oder die Bebaubarkeit des Grundstücks? Für einen erfolgreichen Verkauf müssen Sie ihrGrundstück vorab exakt bewerten. Hierbei spielt es eine große Rolle ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstücke handelt. Wir haben für Sie die unterschiedlichen Verfahren zur Immobilienbewertung zusammengestellt und erklären, welche Faktoren Einfluss auf den Wert haben.
Hier die wichtigsten Themen, Tipps und Hinweise für Sie im Überblick:
Was ist mein Grundstück wert?
Der Grundstückswert setzt sich zumeist aus dem eigentlichen Bodenwert und in der Regel den Erschließungskosten zusammen. Zu welchen Grundstückspreisen Grundstücke angeboten und verkauft werden ist nicht pauschal zu beantworten, da in Großstädten das Angebot von Grundstücken knapp ist und damit oft das Vergleichswertverfahren unmöglich wird.
Jährlich veröffentlichen die örtlichen Gutachterausschüsse, anhand der gesammelten erzielten Verkaufspreise von Objekten, die Bodenrichtwerte für örtliche Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Anhaltspunkt für den Grundstückswert, denn die Bodenrichtwerte der Gemeinden spiegeln das Preisniveau der jeweiligen Stadtteile wieder. Je höher der Bodenrichtwert in einer bestimmten Lage, desto höher der mögliche Grundstückspreis.
Der voraussichtlich am Markt erzielbare Preis (Verkehrswert des Grundstückes) ist aber nicht automatisch mit dem Bodenrichtwert gleichzusetzen. In der Praxis liegt der Verkehrswert nicht selten 10-20% unter oder über dem aktuellen Bodenrichtwert.
Schlussendlich ist der tatsächliche Grundstückswert für den Fall eines Verkaufes der Preis, den ein Kaufinteressent dafür zu zahlen bereit ist.
Wie wird der Grundstückswert ermittelt?
Ein Sachverständigengutachten kann hier mittels Verkehrswertermittlung im Rahmen der sogenannten ImmoWertV (§ 194 BauGB Wertvermittlungsverordnung) eine verlässliche Aussage über den Wert des Grundstücks treffen. Jedoch sind solche Gutachten kostenpflichtig und insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie sich im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung nicht mehr mit den betreffenden Parteien einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können.
Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren
Die folgenden Verfahren werden zur Wertermittlung einer Immobilie bzw. eines Grundstückes herangezogen:
a) Vergleichswertverfahren
Bei dem Vergleichswertverfahren wird das Grundstück mit anderen ähnlichen verkauften Grundstücken verglichen und der bei diesen vergleichbaren Grundstücken erzielte Verkaufspreis als Bewertungsgrundlage herangezogen. Da unbebaute Grundstücke jedoch rar sind, ist die Methode häufig schwierig, weil es schlichtweg zu wenige Daten vergleichbarer Grundstücke gibt. Bei bebauten Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen ist dieses Wertermittlungsverfahren die gängigste Methode.
b) Ertragswertverfahren
Bei vermieteten bzw. verpachteten Grundstücken wird das Ertragswertverfahren angewendet. Dabei werden die Mieteinnahmen zur Wertermittlung genutzt. Da unbebaute Grundstücke jedoch selten vermietet oder verpachtet sind, kommt dieses Verfahren eher selten infrage.
c) Sachwertverfahren
Für bebaute Grundstücke ist das Sachwertverfahren geeignet. Hierbei wird der Wert der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude ermittelt und zum Bodenwert addiert.
Tipp |
Die Bodenrichtwerte für Grundstücke haben den Vorteil, dass diese Orientierungswerte liefern, was der Boden in einer bestimmten Lage bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche wert ist. Allerdings reicht der Bodenrichtwert allein nicht aus, um den Grundstückswert zu ermitteln. Hier empfiehlt es sich, einen versierten Grundstücksmakler mit der Bewertung zu beauftragen. |
Bauträgerkalkulation
Bei einem Grundstücksverkauf an einen Investor oder Bauträger kann der Wert auch anhand des durch eine Bebauung erzielbaren Gewinns ermittelt werden. Aus dem Bebauungsplan lässt sich entnehmen, welcher Teil der Fläche mit wie viel Wohnraum und Geschossen bebaut werden kann. Sind die Baukosten und der mögliche Verkaufspreis des Neubaus bekannt, lässt sich leicht errechnen, wie viel Gewinn der Bauträger macht und wie viel er für die Immobilie zu zahlen bereit sein wird.
Grundsätzlich ist bei einem ungünstig geschnittenen Grundstück, was zudem weniger bebaut werden darf, der Grundstückswert geringer. Der Grund dafür ist einfach: Ein Bauträger, der ein unbebautes Grundstück kaufen möchte, kalkuliert zunächst, welchen Preis er am Markt für die auf dem Grundstück erstellbare Wohnfläche erzielen kann. Von diesem Wert zieht er seine kalkulierten Baukosten und seinen Gewinn ab, was dann übrigbleibt, ist der Preis, den er bereit ist, für das Grundstück zu zahlen.
Abgesehen vom Bodenrichtwert, ist zu beachten, dass so manches Grundstück sehr viel kostbarer als der Durchschnitt der zu beurteilenden Wohngegend ist. Beispielsweise sind Eckgrundstücke in eng bebauten Innenstädten um ein Vielfaches wertvoller als andere Grundstücke.
Wertbeeinflussende Faktoren bei der Grundstücksbewertung
Bei der Grundstücksbewertung haben zahlreiche Faktoren Einfluss. Die folgenden Faktoren sollten daher bei der Wertermittlung einer Immobilie nicht außer Acht gelassen werden.
Makrolage:
Mit der Makrolage wird die Region, die Stadt oder der Stadtteil beschrieben. Auch die Infrastruktur, wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen etc., spielen in die Lage hinein. Je besser die Region angebunden und je erfolgreicher sie wirtschaftlich aufgestellt ist, umso höher liegt in der Regel der Wert für Gelände.
Mikrolage:
Die Mikrolage bezeichnet die unmittelbare Umgebung und den Zustand der Bodenfläche. Sie kann sogar für dramatisch abweichende Verkaufspreise von den Nachbarn sorgen. Zur Mikrolage gehören individuelle Merkmale, wie die Ausrichtung, Aussicht, Beeinträchtigung durch Verkehr & Gewerbe, Hanglage, Erscheinungsbild der Nachbarschaft, Parkplätze etc.
Wertbeeinflussende Faktoren für ein Grundstück sind z.B.:
- Art des Grundstücks
- Grundstücksgröße
- Grundstückszuschnitt
- Bebauung, bebaubare Fläche und Bebauungsvorschriften, Baubeschränkungen
- Bodenbeschaffenheit
- Erschließungsgrad
- Art der Bepflanzung
- Lage (Infrastruktur, Versorgungsumfeld, Nachbarschaft, Anbindung öffentlicher Nahverkehr, etc.)
Je mehr Bebauung auf einem Grundstück errichtet werden darf, desto teurer wird dieses bewertet. Grundstücke, die nicht bebaut werden dürfen, sind nahezu wertlos.
Altlasten im Boden oder abrissbedürftige Gebäude auf dem zu verkaufenden Grundstück mindern den Grundstückswert in Höhe der Beseitigungskosten.
Welche Rolle spielt die Lage bei der Grundstücksbewertung?
Da jedes Grundstück einzigartig ist besitzt auch jedes Grundstück potentiell einen eigenen Wert. Ein Eigentümer wird mehr Geld für sein Grundstück bekommen, wenn sein Grundstück einen unverbaubaren Blick hat oder das Nachbargrundstück aber z.B. zugebaut und schattig liegt.
Die Lage eines Grundstücks spielt bei der Bewertung eine entscheidende Rolle. Daher ist nicht nur der Makrofaktor, wie Stadtteil oder Verkehrsanbindung wichtig, sondern auch die Mikrolage ist zu berücksichtigen. Hierbei ist z. B. entscheidend wie die Himmelsausrichtung des Gartens ist, ob das Grundstück eine Hanglage hat oder der Boden mit Altlasten verseucht ist.
Welche Rolle spielt die Bebaubarkeit des Grundstücks?
Bei der Ermittlung des Grundstückswerts bleibt die wichtige Frage nach der Bebaubarkeit. Ein nicht bebaubares Grundstück stellt fast keinen Wert dar. Ein Grundstück, für das der Flächennutzungsplan bereits eine Bebauung in Aussicht stellt (Bauerwartungsland) ist schon mehr wert, auch wenn hier die eigentliche Erschließung noch aussteht. Den meisten Wert erzielt ein Grundstück, wenn bereits ein Bebauungsplan vorliegt und dieser eine umfangreiche Bebauung zulässt.
Vor der Grundstücksbewertung: erst Bebauungsplan studieren
Der Bebauungsplan gibt Auskunft für allgemeine Konzepte zur baulichen Entwicklung und Ausführung in der Raumbebauung. Das heißt, ob und in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden kann. Im Plan sind die zulässige Geschossflächenanzahl, die Grundflächenanzahl und die Anzahl maximal zu errichtender Vollgeschosse und deren Bauweise vorgegeben.
Zudem enthält der Bebauungsplan Angaben über Baulinien, Baugrenzen und mögliche Bauauflagen z.B. Dachformen, Farbgestaltung uvm. Der Bebauungsplan ist bei der örtlichen Baubehörde einsehbar.
Liegen genaue Angaben zur Bebaubarkeit eines Grundstücks vor, lässt sich der zu erzielende Verkaufspreis des Grundstücks u.a. aus einer Bauträgerkalkulation ableiten. Der Bauträger rechnet im Rahmen einer Bauträgerkalkulation von dem zu erwarteten Verkaufserlös sowohl seine Kosten als auch seine angestrebte Ertragsmarge herunter. Der Betrag, der danach übrigbleibt, ist der Betrag, den der Bauträger in etwa bereit ist, für ein Grundstück auszugeben.
Der Bodenrichtwert – wichtige Kenngröße bei der Grundstückswertermittlung
Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert des Bodens von Grundstücken gleicher Nutzung. Seine Rechtsgrundlage stammt aus § 196 Baugesetzbuch (BauGB).
Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien sowie von Grundstücken hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.
Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. In bebauten Gebieten erfolgt diese Wertermittlung so, als ob der Boden unbebaut wäre. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lagewerts werden sogenannte Richtwertzonen gebildet, die sich auf Gebiete beziehen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Solche Bodenrichtzonen können bestimmte Straßen oder Straßenzüge, aber auch ganze Ortsteile oder Ortschaften umfassen. All diese Faktoren haben einen Einfluss auf die Immobilienbewertung.
Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden.
Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.
Der Bodenrichtwert ist:
- ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens
- ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien
- ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird
Der Bodenrichtwert für Bauland wird mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Termin (in der Regel 1. Januar oder 31. Dezember) ermittelt. Abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern agieren diese unterschiedlich. Mithilfe der gesammelten Daten wird eine Bodenrichtwertkarte oder eine Bodenrichtwerttabelle erstellt, die für alle Kreise, kreisfreien und kreiszugehörigen Städte, Gemeinden, Ortschaften und Ortsteile Deutschlands gültig ist. In den Karten werden unter Angabe der Lagemerkmale die Werte pro Quadratmeter Grundstücksfläche eingetragen. Jeder Bürger kann den Bodenrichtwert für sein Grundstück einsehen. Hierfür wendet er sich an die zuständige Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (in der Regel Kataster- und Vermessungsamt) seiner Gemeinde. Viele Gemeinden stellen vor Ort ihre Bodenrichtwerttabellen zur kostenlosen Einsicht zur Verfügung. Daneben gibt es außerdem entsprechende Internetportale. Schriftliche Auskünfte über Grundstückspreise sind generell kostenpflichtig.
Gemäß § 196 Abs. 3 BauGB sind Grundstückswerte zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Die Veröffentlichung dieser erfolgt in Form von Tabellen oder Karten. Auch hier wird wieder zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden.
Ermittlung des Bodenrichtwertes
Der Grundstückswert wird nach § 193 BauGB durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt.
Tätig wird der Gutachterausschuss gemäß § 193 Abs. 1 BauGB in Fällen
- die zuständige Behörde ein solches Gutachten beantragt,
- andere Behörden ein solche Gutachten zur Wertfeststellung eines Grundstücks beantragen,
- ein Gutachten von dem Eigentümer eines Grundstücks, ihm gleichstehend Berechtigte, Inhaber andere Rechte an dem betreffenden Grundstück beantragt wird,
- das Gutachten von Justizbehörden und Gerichten beantragt wird.
Im einfachsten Fall lassen sich der Verkehrswert sowie dann später die Immobilienbewertung aus dem Durchschnittswert der Kaufreise der vergangenen Jahre für vergleichbare Grundstücke ermitteln. Gutachtern liegen für diesen Zweck Kaufverträge aus dem vorangegangenen Bemessungszeitraum vor. Ist das nicht der Fall, werden folgende Faktoren zur Bestimmung des Werts herangezogen:
- Allgemeine Eigenschaften des Bauplatzes
- Allgemeine Lage des betreffenden Gebiets
- Allgemeine Umwelteinflüsse
- Bodenbeschaffenheit
- Einfall des Sonnenlichts
- Entfernung zu größeren Straßen
- Tragfähigkeit des Bodens (wichtig für das Vorhaben Gebäude zu bauen)
Den Grundstückswert anhand des Bodenrichtwertes selbst berechnen
Die Bewertung eines Grundstückes nach Bodenrichtwert, also den vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelten Durchschnittswert für Grundstücke in ähnlicher Lage und von ähnlicher Größe, wird den Punkten Bebaubarkeit, aktuelle Nachfrage am Markt und Schnitt des Grundstückes sowie genaue Lage nicht gerecht.
Das liegt daran, dass die von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Bodenrichtwerte nur die erzielten Durchschnittsquadratmeterpreise von Grundstücken darstellen und die individuellen Besonderheiten nicht berücksichtigen können.
Der tatsächliche Grundstückswert für den Fall eines Verkaufes ist der Preis, den ein Kaufinteressent dafür zu zahlen bereit ist. Diesen zu ermitteln erfordert Erfahrung, Know-how und Marktkenntnis. Die Grundstückswertermittlung sollte folglich durch einen professionellen Sachverständigen oder einen erfahrenen Immobilienmakler durchgeführt werden.
Wird hingegen lediglich eine Tendenz benötigt, kann der Wert anhand der aufgeführten Formel selbst ermittelt werden. Sie benötigen dafür den Bodenrichtwert sowie die Quadratmeteranzahl des Grundstückes.
Einfache Berechnung: Bodenrichtwert * Quadratmeteranzahl = Grundstückswert
Hinweis |
Besteht das Grundstück aus Bau- und Hinterland, muss dieses bei der Bewertung berücksichtigt werden. Hinterland ist meistens nicht bebaubar. Daher ist der Wert für nicht bebaubares Hinterland mit ca. 10-30 % vom eigentlichen Bodenrichtwert wertmäßig bei der Grundstückswertermittlung anzusetzen. Die Gutachterausschüsse deklarieren zu den Bodenrichtwerten immer auch die Bautiefe eines jeden Grundstücks. Demnach gilt der Quadratmeterpreis von dem angegebenen Bodenrichtwert nur bis zu dieser genannten Bautiefe des Grundstücks. |
Berechnung für Bauland und Hinterland:
Bodenrichtwert für Bauland * Quadratmeterzahl Bauland + Bodenrichtwert Hinterland * Quadratmeterzahl Hinterland = Grundstückswert
Beispielrechnung:
Bodenrichtwert gemäß Gutachterausschuss: 350 €/m2
Grundstücksgröße: 1.000 m2
Grundstücksbreite: 15 Meter
Grundstück Bautiefe: 40 Meter
350 €/m2 x 600 m2= 210.000 Euro (Bodenwert Bauland)
35 €/m2 x 400 m2 = 14.000 Euro (Bodenwert Hinterland)
Hinweis |
Der errechnete Wert spiegelt keinesfalls eine professionelle Grundstücksbewertung wieder, da jedes Grundstück einzigartig ist und damit einen eigenen Wert hat. |
Unterschiedliche Zwecke einer Grundstücksbewertung
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung, auch Güterabschätzung genannt, umfasst aus juristischer Sicht nicht nur die Bewertung unbebauter Grundstücke, sondern die Bewertung aller Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut. Je nach Anforderung und Zweck werden unterschiedliche Bewertungsmethoden herangezogen.
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung, die durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Fachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Immobilien) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung wird für folgende Zwecke eingesetzt:
- Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
- Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
- Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
- Wertermittlung der Zwangsversteigerung (Deutschland)
- Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
- Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
- Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
- Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes
- Einheitswert-Feststellung (§§19 ff. BewG)
- Grundbesitzwert-Feststellung (§§138 ff. BewG)
a) Grundstückswert bei Verkauf
Bei einem Grundstücks- oder Immobilienverkauf ist die Bewertung eines erfahrenen Sachverständigen die beste Methode, schließlich soll der maximal erzielbare Preis ermittelt werden. Der Sachverständige berücksichtigt die aktuelle Marktsituation, die Bebaubarkeit und bewertet das Grundstück individuell.
b) Grundstückswert bei einer Scheidung
Im Falle einer Scheidung kommt es darauf an, ob sich beide Parteien über einen Verkauf des Grundstücks, bzw. der Immobilie einig sind. Diese Bewertung kann dann von einem einfachen Sachverständigen vorgenommen werden. Kommt es im Zuge der Trennung zu Streitigkeiten, die gerichtlich ausgetragen werden, so muss das Grundstück von einem vereidigten Sachverständigen kostenpflichtig bewertet werden, dessen Gutachten vor Gericht Bestand hat.
c) Grundstückswert bei einer Erbschaft
Erben Sie ein unbebautes oder bebautes Grundstück kommt es darauf an, wie auch bei der Scheidung, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgt oder ob die Erben sich einig sind. Wird der Verkauf einvernehmlich mit der Erbengemeinschaft beschlossen so reicht die kostenlose Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen. Bei einem Rechtsstreit wird ein vereidigter Sachverständiger benötigt, der ein kostenpflichtiges, gerichtsfestes Gutachten erstellt.
d) Grundstückswert für eine Zwangsversteigerung
Bei einer Zwangsversteigerung wird der Grundstückswert vom Amtsgericht festgesetzt. Dieser liegt häufig unter dem tatsächlichen Marktwert und dient als Bemessungsgrundlage für das Startgebot.
e) Grundstückswert für das Finanzamt
Wird der Grundstückswert für das Finanzamt benötigt, also als Berechnungsgrundlage für eine Steuer ermittelt werden, sollte man im Vorfeld wissen, dass eine zu hohe Bewertung steuerliche Nachteile mit sich bringen kann. Üblicherweise können hier die Werte aus den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse zur Grundstückswertermittlung genutzt werden. Soll ein Objekt sowohl für das Finanzamt als auch für den Verkauf bewertet werden, so kann ein durch Immohype empfohlener Sachverständiger hier kostenfrei beraten, welcher Wert wofür angesetzt werden sollte. Empfehlenswert ist den ermittelten Wert vor Angabe beim Finanzamt noch einmal mit seinem Steuerberater zu besprechen.
Beachten Sie: Im Falle einer zu hoch angesetzten Steuer zu hoch angesetzt, zum Beispiel bei der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer muss ein vereidigter Sachverständiger ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erstellen.
f) Grundstückswert für Beleihung durch Bank
Bei der Festsetzung des Beleihungswertes eines Grundstückes geht die Bank sehr konservativ nach Beleihungswertermittlungsverordnung vor. Es geht darum den Wert des Grundstückes festzusetzen, der voraussichtlich jederzeit bei einem Verkauf erzielt werden könnte, da das Grundstück der Bank als Sicherheit dient. Darum ist der Beleihungswert in der Regel sehr viel niedriger als der Marktwert einer Immobilie.
Lassen Sie sich von einem Experten bei der Grundstücksbewertung helfen
Ein Grundstück oder eine Immobilie zu bewerten erfordert umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung. Für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien gibt es unterschiedliche Verfahren. Auch wenn Sie nur ein Haus bewerten lassen fließt die Grundstücksbewertung in den Gesamtwert mit ein.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie einen Immobilienwert ermittelt haben möchten. Zudem können wir Ihnen einen Kontakt zu einem qualifizierten und leistungsstarken Makler vermitteln, der ihr Grundstück nach einem anerkannten und für Sie passenden Verfahren bewertet. Da unser Service für Sie kostenlos ist, zögern Sie nicht, auf uns zuzukommen.
Grundstück kostenlos bewerten lassen
Sie möchten ihr Grundstück verkaufen und vorher kostenlos und professionell schätzen lassen? Füllen Sie einfach das Formular aus und senden dieses an Immohype. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und empfehlen Ihnen einen sachverständigen Regionalpartner für den Verkauf, der die Bewertung in Absprache mit Ihnen durchführt. Der gesamte Service von Immohype ist für Sie kostenlos.
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